Allgemeine Geschäftsbedingungen KaWie sticht

Info: Lediglich zur besseren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden AGB die weibliche Form gewählt. Dies ist nicht als Diskriminierung jeglichen anderen Geschlechts zu verstehen und schließt die Wirksamkeit für diese Geschlechterform nicht aus.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Die Qualität einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit der Kundin ab. Es kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu Abweichungen, in Bezug auf Form und Farbe, kommen. Eine spezifische Beeinträchtigung des Endergebnisses ist ein sogenanntes “Blow Out”, welches auf unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten im Bindegewebe der Kundin zurückzuführen ist und für welches die Künstlerin keine Verantwortung übernehmen kann. Hierbei kann Farbe unter der Haut “zerlaufen”, was zu einem Blau/Grünschimmer neben den Linien/Schattierungen in der Größe von wenigen Millimetern bis hin zu mehreren Zentimetern resultieren kann. Komplikationen wie diese sind vor allem der Fall, wenn es sich um beeinträchtigtes Gewebe (z.B. schwaches Bindegewebe durch Gewichtszu- bzw. abnahmen, Narben, Dehnungsstreifen, Haut nach Laserbehandlungen oder erhebliche UV-Exposition) handelt.
(3) Eine Tätowierung unterliegt, ebenso wie das umliegende Gewebe, Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, arbeiten im Freien etc.) beschleunigt. Dadurch können Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Tragen von Sonnenschutz, Pflege der Haut, Vermeidung von Sonnenbädern und Solarium) entgegengewirkt werden.

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag (hierzu zählen u.a. auch jegliche Art von Messenger und Social Media Anfragen) der Kundin von uns angenommen wird. Dies liegt vor, wenn durch uns ein Terminvorschlag übersandt wurde und dieser durch die Kundin bestätigt wird. Der Termin ist damit verbindlich.

§ 3 Terminvereinbarung und Terminkautionen
(1) Die Kundin kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Studio vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, welche das Studio in abhängig, u.a. von der Termindauer oder Größe des Tattoos, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit mit der abschließenden Bezahlung verrechnet.
(2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn nicht bereits Leistungen in Form von Vorlagenzeichnungen erbracht wurden und
Nr. 1 die Kundin gegenüber dem Studio alle seine offenen Termine mindestens 5 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat, oder
Nr. 2 eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die die Kundin nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
Nr. 3 das Studio den Termin aufgrund von Gründen absagt, die die Kundin nicht zu vertreten hat.
(3) Auszahlungen der Terminkaution erfolgen lediglich in Form von Gutscheinen des Studios.
(4) Terminverlegungen sind bis zu 5 Werktage vor dem Termin persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. In diesem Fall hat die Kundin einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Es besteht jedoch keine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.
(5) Die Terminkaution verfällt, wird also ohne Gegenleistung einbehalten, wenn die Kundin zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 5 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder schriftlich abzusagen. In diesen Fällen entfällt auch ein Anspruch auf einen Ersatztermin. Letzteres gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder nicht fristgerechter Absage entfällt daher auch der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.

§ 4 Preise
(1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunden/Sitzungen) an.
(2) Preisvereinbarungen sind zwischen Kundin und Studio bindend. Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Arbeitszeit anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
(3) Die Erstellungszeit der Vorlage/Entwurf fließt je nach Aufwand jedoch mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
(4) Wünscht eine Kundin eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Veränderungen/Anpassungen hinausgeht, kann das Studio einen neuen Preis dafür bestimmen. Der Kundin steht es frei den neu bestimmten Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nicht möglich, da bereits ein Entwurf erstellt wurde.
(5) Der vereinbarte Preis für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig zu entrichten. Ratenzahlungen sind nicht zulässig (Verrechnung mit Terminkaution siehe § 3 Terminvereinbarungen und Terminkautionen).

§ 5 Rechte und Pflichten der Kundin
(1) Die Kundin trägt Sorge dafür, dass sie zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit (Tattoo/Piercing) für das Studio vertretbar macht. Dazu gehören insbesondere:
Nr. 1 Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin.
Nr. 2 Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
Nr. 3 Keine Anwendung von Betäubungssalben oder ähnlichen.
Nr. 4 Die Kundin leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insbesondere Infektionskrankheiten).
Nr. 5 Ihr sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck oder sonstiger Tätowier- bzw. Piercingmitteln.
Nr. 6 Die Kundin erscheint in einem zumutbaren hygienischen Zustand.
Nr. 7 Die Kundin ist nicht schwanger oder stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind.
(2) Die Kundin ist verpflichtet das Studio vor dem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Diabetes, Epilepsie etc.)
(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird durch die Tattoo-Artistin die Vorlage mittels Stencil auf die Haut übertragen. Die Kundin nimmt sowohl die Position als auch den Inhalt der Vorlage auf der Haut genaustens in Augenschein und prüft diese auf Fehler (insbesondere bei Schriften und Zahlen). Änderungswünsche oder Fehler teilt die Kundin vor Beginn der Tätowierung mit.
Zu Beginn eines Piercings zeichnet die Piercing-Artistin die genaue Positionierung bei der Kundin an. Die Kundin nimmt diese in Augenschein und teilt Änderungswünsche vor dem Piercen mit.
Mit dem Start der Arbeit willigt die Kundin in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4) Die Kundin folgt den Anweisungen des Studios vor und während des Eingriffes. Nur in diesem Fall kann ein sicherer Eingriff gewährleistet werden. Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen, für die Tätowiererin unvorhersehbaren Bewegungen o.ä. seitens der Kundin kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann die Tätowiererin die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, lediglich versuchen zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden. Die Kundin ist sich dessen bewusst.
(5) Die Kundin willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt eine schriftliche Einverständniserklärung ab. Zudem ist sie verpflichtet in der Einverständniserklärung zu bestätigen, dass keiner der Ausschlussgründe (siehe § 5 I Nr. 1 ff, X Nr.1 ff) vorliegt. Zum Nachweis ihrer Volljährigkeit ist die Kundin verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen. Sollte sie nicht volljährig sein, ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(6) Erfüllt eine Kundin vor oder während eines Termins ihre Pflichten wie oben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundin aufgrund von Umständen, die sie zu vertreten hat.
(7) Das Studio gewährt der Kundin ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.
(8) Die Kundin hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines gefertigten Entwurfs/Vorlage. Wenn die Kundin diesen zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Studio überlassen, ob es in die Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Wunsch der Kundin tätowiert werden, stellt die Kundin der Tätowiererin für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(10) In folgenden weiteren Fällen führen wir ebenfalls keine Tätowierungen durch:
Nr. 1 Die Kundin ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 16 Jahre alt.
Nr. 2 Die Kundin leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten (u.a. Corona).
(11) Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kundinnen uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Die Kundin versichert gegenüber dem Studio, dass sie die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

§ 6 Rechte und Pflichten des Studios
(1) Die Kundin wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.
(2) Das Studio kann die Durchführung einer Arbeit (Tattoo/Piercing) ablehnen, insbesondere beim Vorliegen folgender Punkte:
Nr. 1 Es handelt sich bei dem Tattoo-Motiv um eine Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.
Nr. 2 Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe oder Position am Körper eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (u.a. Konturen verschwimmen oder Leerstellen laufen zu).
Nr. 3 Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studios oder verstößt gegen Gesetze oder erfüllt Straftatbestände.
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Studio.
(4) Es wird daraufhin gewiesen, dass das Studio gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe § 3 V), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe § 4). In so einem Fall haben das Studio zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Termine der Kundin zu kündigen.
(5) Willigt die Kundin in die Fotografie einer fertigen Arbeit (Tattoo/Piercing) durch das Studio ein, so hat das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht die Kundin keine persönliche Nennung (z.B. Verlinkung auf Social Media Plattformen), so teilt sie dies dem Studio bei Erstellung des Fotos mit. Auf Wunsch der Kundin kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht der Kundin nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

 § 7 Nachstechen
(1) Die Kundin hat grundsätzlich das Recht, bis zu 3 Monaten nach Fertigstellung einer Tätowierung ein unentgeltlichen Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlust in der Tätowierung gekommen ist.
(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

§ 8 Gutscheine
(1) Jede Kundin kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine vor Ort im Studio oder Online kaufen.
(2) Gutscheine sind nicht übertragbar.
(3) Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus dem unter § 6 II genannten Gründen abgelehnt wird.

§ 9 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten der Kundin wird keine Haftung übernommen. Die Kundin wird aufgefordert, sich an die ihm angegebenen Pflegehinweise zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Arzt aufzusuchen.
(2) Wir haften weiterhin nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach § 5 I Nr. 1 ff, X Nr.1 ff vorgelegen haben und die Kundin uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.
(3) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zu Termin alte bzw. dunkele Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.
Das Studio haftet nicht für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhen durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Wir haften zudem nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen der Kundin, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt.

 § 10 Sonstiges
(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Amtsgericht Pößneck.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen Studio und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.
(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Pößneck, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(5) Vertragliche Beziehungen mit unseren Kundinnen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
(6) Zu den Arbeitsbereichen haben nur die Kundin und der Tätowiererin Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden.

   ©2022 KaWie sticht